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08.10.09

Ortschaftsrat muss neu wählen


Die Wahl des Ortsvorstehers ist ungültig!

Ein Rebesgrüner Bürger, Stefan Fischer, der selbst für das Amt des Ortsvorstehers kandidierte und am 31.08.09 im Losentscheid unterlag, hat Einspruch gegen die Wahl eingelegt.

Die Kommunalaufsicht des Vogtlandkreises bestätigte den Einspruch und forderte den OB Auerbacher OB M. Deckert auf, die Wahl des Ortsvorstehers zu wiederholen.

Vor dem Losentscheid am 31.08.09 hätte es einen weiteren Wahlgang geben müssen, eine Stichwahl zwischen Strobel und Fischer.

Bis zur erneuten Wahl bleibt die Rechtmäßigkeit von Christfried Strobel als Ortsvorsteher unberührt.